BBZ Sprachenschule GmbH - Standort Koblenz ,Stegemannstrasse ,Koblenz ,56068
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01.08.2025 (Fri)
12.07.2025(10:00 AM)
09:00 AM
Die abschließende Sprachprüfung für den absolvierten Integrationskurs
An wen richtet sich der Deutsch-Test für Zuwanderer?
Der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) ist Ihre abschließende Sprachprüfung für den absolvierten Integrationskurs
Die Sprachprüfung ist standardisiert und dient der Feststellung von Ihren erworbenen Deutschkenntnissen auf dem Niveau A2 und B1. Ihre Sprachprüfung wird bei uns im Auftrag der Firma g.a.s.t. an unseren Standorten durchgeführt. Mit der Teilnahme an unserem Integrationskurs und der abschließenden DTZ Prüfung, erwerben Sie ausreichende Sprachkenntnisse um ohne fremde Hilfe Ihren Alltag zu bewältigen.
Voraussetzung für die DTZ Sprachprüfung:
Prüfungsform: Papierbasiert
Prüfungsteile und Dauer:
Die schriftliche Prüfung wird ohne Pausen durchgeführt und findet in der Regel vor der mündlichen Prüfung statt. Alle Prüfungsteile werden am gleichen Tag abgehalten. Bei der mündlichen Prüfung ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen.
Ihr Weg zu uns
Bitte seien Sie 30 Minuten vor Prüfungsbeginn vor Ort.
BBZ Sprachenschule GmbH ![]()
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Bitte beachten Sie die folgenden Prüfungsregeln:
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Sie werden nur mit einem gültigen Ausweisdokument zur Prüfung zugelassen! Ist das Dokument abgelaufen und sei es nur 1 Tag werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen |
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Sie müssen alle Taschen, Jacken und Mäntel abgeben! Auch Sweat- oder Strickjacken sind im Prüfungsraum verboten. Der Prüfungsraum wird geheizt sein, sollten Sie leicht frieren so empfehlen wir das Tragen eines Pullovers |
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Ihr Handy / Ihre Handys müssen vor Prüfungsbeginn ausgeschaltet und abgegeben werden. Sie bekommen es erst nach der Prüfung zurück!*Auch Smartwatches oder sonstige elektronischen Geräte müssen vor Prüfungsbeginn abgegeben werden. |
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Trinkflaschen sind im Prüfungsraum erlaubt, wenn Sie durchsichtig sind und über keine Beschriftung verfügen |
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Folgende Gegenstände dürfen Sie mit in den Prüfungsraum nehmen:
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Folgen Sie den Anweisungen der Aufsichtspersonen, wenn nicht werden Sie von der Prüfung ausgeschlossen |